NewsSeitenblicke

Eierschwammerl sammeln: Das ist in Kärntens Wäldern erlaubt

Höchstens zwei Kilogramm pro Person und Tag: Beim Sammeln von Eierschwammerln gelten in Kärnten klare Regeln. Auch die erlaubten Sammelzeiten und die Rechte der Waldeigentümer müssen beachtet werden.

EIN REZEPT FINDET IHR AM ENDE DES BERICHTES!

Der September ist da – und nach den Regenfällen der vergangenen Tage sprießen in Kärntens Wäldern wieder vermehrt Eierschwammerl aus dem Boden. Für viele Schwammerlsucher beginnt damit noch einmal eine besonders schöne Zeit. Die goldgelben Pilze gelten als besondere Delikatesse und lassen sich in der Küche auf vielfältige Weise zubereiten.

Wer sich jetzt auf die Suche nach Eierschwammerln macht, sollte jedoch wissen, dass in Kärnten klare gesetzliche Bestimmungen gelten. Denn auch wenn die Freude über einen ergiebigen Fund groß ist, darf nicht unbegrenzt gesammelt werden.

Höchstens zwei Kilogramm pro Person

In Kärnten dürfen Eierschwammerl ausschließlich für den Eigengebrauch gesammelt werden. Erlaubt sind höchstens zwei Kilogramm pro Person und Tag.

Für Eierschwammerl und Steinpilze gilt außerdem eine begrenzte Sammelsaison: Sie dürfen nur vom 15. Juni bis zum 30. September und ausschließlich zwischen 7 und 18 Uhr gesammelt werden.

Gerade jetzt im September bleibt somit nicht mehr viel Zeit, um die beliebten Waldpilze selbst zu sammeln. Mit dem 30. September endet in Kärnten die gesetzlich erlaubte Sammelzeit für Eierschwammerl und Steinpilze.

Der Wald hat einen Eigentümer

Was viele nicht wissen: Die Pilze gehören grundsätzlich dem jeweiligen Waldeigentümer. Die gesetzliche Zwei-Kilogramm-Grenze bedeutet daher nicht automatisch, dass in jedem Wald gesammelt werden darf.

Wird das Pilzesammeln durch den Grundeigentümer ausdrücklich untersagt – beispielsweise durch entsprechende Hinweistafeln –, muss dieses Verbot beachtet werden. Auch eingezäunte Flächen, Jungkulturen, Holzlagerplätze und andere gesperrte Waldgebiete dürfen nicht betreten werden.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vor dem Sammeln erkundigen, ob in dem betreffenden Wald Einschränkungen oder ausdrückliche Verbote gelten.

Rücksichtsvoll sammeln und den Waldboden schützen

Beim Sammeln sollten Eierschwammerl vorsichtig aus dem Boden entnommen oder knapp über dem Boden abgeschnitten werden. Erlaubt ist ausschließlich das Sammeln der oberirdischen Fruchtkörper. Das eigentliche Pilzgeflecht befindet sich im Waldboden und darf nicht beschädigt werden.

Aus diesem Grund ist die Verwendung von Harken, Rechen, Hacken und ähnlichen Hilfsmitteln verboten. Diese Geräte können den Waldboden und das empfindliche Pilzgeflecht dauerhaft schädigen.

Die gesammelten Pilze sollten bereits am Fundort grob gereinigt werden. Dadurch bleiben Erde und Pflanzenreste im Wald, während sich zugleich der spätere Aufwand in der Küche verringert.

Nicht jeder Pilz darf mitgenommen werden

Neben Eierschwammerln und Steinpilzen wachsen in Kärntens Wäldern zahlreiche weitere Pilzarten. Einige davon stehen unter besonderem Schutz und dürfen weder gepflückt noch beschädigt werden.

Darüber hinaus gilt eine einfache, aber lebenswichtige Regel: Gesammelt und gegessen werden dürfen ausschließlich Pilze, die zweifelsfrei bestimmt werden können. Bei Unsicherheit sollte der Pilz im Wald bleiben oder vor der Zubereitung von einer fachkundigen Pilzberatungsstelle kontrolliert werden.

Plastiksackerln sind zum Sammeln ungeeignet. Darin können die Pilze rasch verderben. Besser ist ein luftdurchlässiger Korb, in dem die Eierschwammerl locker transportiert werden können.

Organisierte Sammelaktionen sind verboten

Das österreichische Forstgesetz untersagt außerdem die Durchführung von und die Teilnahme an organisierten Pilz- und Beerensammelveranstaltungen. Damit soll verhindert werden, dass größere Personengruppen Waldgebiete systematisch absuchen und dabei erhebliche Mengen entnehmen.

Auch das gewerbsmäßige Sammeln oder der anschließende Verkauf der Pilze ist nicht mit dem erlaubten Sammeln für den persönlichen Eigengebrauch gleichzusetzen. Dafür gelten gesonderte rechtliche Bestimmungen.

Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen

Wer die erlaubte Höchstmenge überschreitet, außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten sammelt, geschützte Arten entnimmt oder ein Sammelverbot des Waldeigentümers missachtet, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Übertretungen der Kärntner Pilzschutzbestimmungen können mit Geldstrafen von bis zu 3.630 Euro geahndet werden. Daneben sieht auch das österreichische Forstgesetz Strafen für das unbefugte Sammeln von mehr als zwei Kilogramm Pilzen pro Tag vor.

Mit Maß und Rücksicht genießen

Nach den jüngsten Regenfällen stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Fund in Kärntens Wäldern vielerorts wieder gut. Trotzdem lautet die wichtigste Regel: nur für den eigenen Bedarf sammeln, ausschließlich sicher bestimmte Pilze mitnehmen und die Natur ebenso wie die Rechte der Waldeigentümer respektieren.

Wer sich an die Mengenbegrenzung und Sammelzeiten hält und sorgsam mit dem Waldboden umgeht, trägt dazu bei, dass die goldgelben Schätze auch in Zukunft in Kärntens Wäldern wachsen können.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

  • höchstens zwei Kilogramm Pilze pro Person und Tag
  • ausschließlich für den Eigengebrauch
  • Eierschwammerl und Steinpilze nur bis 30. September
  • Sammeln nur zwischen 7 und 18 Uhr
  • Verbote des Waldeigentümers beachten
  • keine Harken, Rechen oder Hacken verwenden
  • nur die oberirdischen Fruchtkörper entnehmen
  • geschützte Pilzarten stehen lassen
  • nur eindeutig bestimmte Pilze mitnehmen
  • Pilze am besten in einem luftdurchlässigen Korb transportieren

Quellen: Kärntner Pilzverordnung, Kärntner Naturschutzgesetz, österreichisches Forstgesetz sowie Informationen der Bezirkshauptmannschaft Hermagor.

Rezept: Cremige Eierschwammerl mit Zwiebel und Schlagobers

Zutaten für 2 Personen

  • 500 g frische Eierschwammerl
  • 1 Zwiebel
  • 250 ml Schlagobers
  • Salz
  • frisch gemahlener Pfeffer

Zubereitung

Die Eierschwammerl sorgfältig putzen und größere Exemplare halbieren. Die Pilze möglichst nicht lange im Wasser liegen lassen, da sie sich sonst vollsaugen und an Geschmack verlieren.

Die fein geschnittene Zwiebel gemeinsam mit den Eierschwammerln in eine heiße Pfanne geben. Unter regelmäßigem Rühren kräftig anbraten, bis die Pilze ihr Wasser abgegeben haben und dieses weitgehend verdampft ist.

Anschließend den Schlagobers dazugeben und alles einige Minuten sanft einkochen lassen, bis eine cremige Sauce entsteht. Zum Schluss ausschließlich mit Salz und frisch gemahlenem Pfeffer abschmecken.

So bleibt der natürliche, feinwürzige Geschmack der Eierschwammerl unverfälscht erhalten.

Einfach, regional und richtig gut: Mehr braucht echter Genuss aus Kärntens Wäldern nicht.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"