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Landesweiter Polizeikontrolleinsatz E-Scooter und Fahrradverkehr

Im vergangenen Jahr verunglĂĽckten auf Tirols StraĂźen 1.525 Personen (davon 428 schwer und 3 tödlich) mit dem Fahrrad und 191 Personen (davon 44 schwer und 1 tödlich) mit dem Scooter. Die Dunkelziffer selbstverschuldeter Fahrrad-/ScooterstĂĽrze mit Verletzung ist noch weit höher! Der Grund fĂĽr vielen dieser Unfälle ist die Missachtung der rechtlichen Vorschriften. Dies veranlasste die Landespolizeidirektion Tirol gestern einen landesweiten Fahrrad- und E-Scooter Kontrollschwerpunkt durchzufĂĽhren.

Dabei mussten allein in der Landeshauptstadt Innsbruck ĂĽber 100 Rad- und Scooter-Fahrende (tirolweit waren es 197) wegen Nichtbeachtung der rechtlichen Vorschriften fĂĽr Fahrradfahrende beanstandet werden. Einige davon waren telefonierend mit dem Fahrrad oder Scooter unterwegs und viele missachteten die allgemeinen Vorschriften fĂĽr Fahrradfahrende (z.B. Rotlicht, BenĂĽtzung von Gehsteigen und Schutzwegen, etc.). Drei Lenker bzw. Lenkerinnen verweigerten die VorfĂĽhrung zum Amtsarzt nach einem positiven Vortest auf Cannabis. Die positive Nachricht, keiner der Fahrradfahrenden war alkoholisiert unterwegs!

Auch wurden mehrere E-Scooter mit dem neuen Rollentester überprüft, wobei ein Scooter mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h und ein weiterer mit einer viel zu hohen Leistung von 2000 Watt festgestellt wurde. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter in Österreich beträgt maximal 25 km/h und sie dürfen eine Nenndauerleistung von 600 Watt nicht überschreiten. Diese Regeln gelten für sowohl für E-Bikes und E-Scooter, die als Fahrräder eingestuft werden.

„Wir setzen weiterhin auf Aufklärung und Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden, werden aber die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften für Fahrräder und E-Scooter weiterhin verstärkt kontrollieren. Oberstes Ziel ist es, die Zahl der Unfälle entsprechend zu reduzieren und das Bewusstsein für ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr zu stärken“, sagte Oberst Enrico LEITGEB, Leiter der Tiroler Verkehrspolizei.

Die Polizei weist nochmals dringend darauf hin, dass die Benützung von Schutzwegen, Gehwegen und Gehsteigen mit Fahrrädern und E-Scootern grundsätzlich verboten ist!

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