Im vergangenen Jahr verunglĂŒckten auf Tirols StraĂen 1.525 Personen (davon 428 schwer und 3 tödlich) mit dem Fahrrad und 191 Personen (davon 44 schwer und 1 tödlich) mit dem Scooter. Die Dunkelziffer selbstverschuldeter Fahrrad-/ScooterstĂŒrze mit Verletzung ist noch weit höher! Der Grund fĂŒr vielen dieser UnfĂ€lle ist die Missachtung der rechtlichen Vorschriften. Dies veranlasste die Landespolizeidirektion Tirol gestern einen landesweiten Fahrrad- und E-Scooter Kontrollschwerpunkt durchzufĂŒhren.
Dabei mussten allein in der Landeshauptstadt Innsbruck ĂŒber 100 Rad- und Scooter-Fahrende (tirolweit waren es 197) wegen Nichtbeachtung der rechtlichen Vorschriften fĂŒr Fahrradfahrende beanstandet werden. Einige davon waren telefonierend mit dem Fahrrad oder Scooter unterwegs und viele missachteten die allgemeinen Vorschriften fĂŒr Fahrradfahrende (z.B. Rotlicht, BenĂŒtzung von Gehsteigen und Schutzwegen, etc.). Drei Lenker bzw. Lenkerinnen verweigerten die VorfĂŒhrung zum Amtsarzt nach einem positiven Vortest auf Cannabis. Die positive Nachricht, keiner der Fahrradfahrenden war alkoholisiert unterwegs!
Auch wurden mehrere E-Scooter mit dem neuen Rollentester ĂŒberprĂŒft, wobei ein Scooter mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h und ein weiterer mit einer viel zu hohen Leistung von 2000 Watt festgestellt wurde. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fĂŒr E-Scooter in Ăsterreich betrĂ€gt maximal 25 km/h und sie dĂŒrfen eine Nenndauerleistung von 600 Watt nicht ĂŒberschreiten. Diese Regeln gelten fĂŒr sowohl fĂŒr E-Bikes und E-Scooter, die als FahrrĂ€der eingestuft werden.
âWir setzen weiterhin auf AufklĂ€rung und Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden, werden aber die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften fĂŒr FahrrĂ€der und E-Scooter weiterhin verstĂ€rkt kontrollieren. Oberstes Ziel ist es, die Zahl der UnfĂ€lle entsprechend zu reduzieren und das Bewusstsein fĂŒr ein sicheres Verhalten im StraĂenverkehr zu stĂ€rkenâ, sagte Oberst Enrico LEITGEB, Leiter der Tiroler Verkehrspolizei.
Die Polizei weist nochmals dringend darauf hin, dass die BenĂŒtzung von Schutzwegen, Gehwegen und Gehsteigen mit FahrrĂ€dern und E-Scootern grundsĂ€tzlich verboten ist!

















