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Schwere Nötigung im Zuge eines Rechtsstreits

Dem Zwischenfall war ein jahrelanger privater Rechtsstreit zwischen einem Firmeninhaber aus dem Ennspongau und seinem Kunden aus dem Bezirk St. Johann im Pongau vorausgegangen. Um die Gesamtsituation zu entschärfen, habe der Kunde dem Beschuldigten eine Rückabwicklung der bereits erfolgten Einbauarbeiten zu einer Photovoltaikanlage angeboten. Der Mann erhoffte sich dadurch, die nach wie vor bestehenden Geschäftsbeziehungen endgültig beenden zu können. Der 59-Jährige Firmeninhaber bedrohte seinen Kunden daraufhin allerdings mehrfach via Telefon und machte sich dadurch unter anderem der schweren Nötigung schuldig.
Laut 45-jährigem Opfer habe der Geschäftsmann diverse Bedrohungen zumeist unter Alkoholeinfluss geäußert, weshalb seitens der Verwaltungsbehörde ein vorläufiges Waffenverbot gegen den Beschuldigten ausgesprochen wurde, der sich unter anderem im Besitz mehrerer Waffen und waffenrechtlicher Dokumente befindet.

LPD Salzburg

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