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Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung u. vorläufige Beschlagnahmung von 2 Fahrzeugen

Beamte der Landesverkehrsabteilung Krumpendorf/WS führten am 26. Mai 2024 gegen 17:00 Uhr die vorläufige Beschlagnahme von zwei Fahrzeugen infolge erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung durch.

Sie hatten im Zuge ihres Verkehrsdienstes auf der Südautobahn (A 2) in Krumpendorf/WS, selbe Gd, Bez Klagenfurt-Land, festgestellt, wie sich die Fahrzeuglenker von zwei nebeneinander fahrende Kraftfahrzeugen Handzeichen gaben. Diese reihten sich auf dem zweiten Fahrstreifen hintereinander ein und beschleunigten in der 130 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung auf eine Geschwindigkeit von 163 km/h. Diese Geschwindigkeit wurde am Anfang der dortigen Baustelleneinfahrt in der 100 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten, womit eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 63 km/h bedeutet.

In der 80 km/h-Beschränkung im Baustellenbereich wurde die Geschwindigkeit auf 153 km/h reduziert, womit aber eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 73 km/h gegeben war.

In der Folge wurden die beiden Lenker aufgrund der Gefährdungslage und der hohen Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten.

Der Behördenjournaldienst der BH Klagenfurt-Land ordnete die vorläufige Beschlagnahme beider Fahrzeuge an, welche von zwei Abschleppunternehmen verbracht wurden.

Bei den zwei PKW-Lenkern handelt es sich um zwei 19-jährige Probeführerscheinbesitzer aus dem Bezirk Spittal/Drau.

Beiden wurde der Führerschein vorläufig abgenommen.

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