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Führerscheinabnahmen nach Suchtgift- und Alkoholkonsum

Am Vormittag des 21. März hielt eine Polizeistreife aufgrund der ungewöhnlichen Fahrweise einen 23-jährigen Pkw-Lenker aus Oberbayern an. Während der Alkovortest negativ verlief, wurde der Suchtgiftkonsum vor der Fahrt anhand eines Drogenspeicheltests jedoch nachgewiesen. Der Sprengelarzt bestätigte im Anschluss die Fahruntauglichkeit. Der Führerschein wurde dem Lenker daher abgenommen.

Am Nachmittag hielt eine Polizeistreife aufgrund der ungewöhnlichen Fahrweise einen 36-jährigen Pkw-Lenker aus Salzburg in Siezenheim an. Da dieser keinen Führerschein besaß, gab er sich zunächst als sein Bruder aus. Auch hier verlief der Alkovortest negativ, der Suchtgiftkonsum vor der Fahrt wurde aber anhand eines Drogenspeicheltests nachgewiesen. Der Amtsarzt bestätigte im Anschluss die Fahruntauglichkeit.

Am Abend hielt eine Polizeistreife einen 53-jährigen Pongauer im Stadtgebiet von Radstadt an. Der Lenker zeigte Anzeichen einer Alkoholisierung, weshalb er zu einem Alkotest aufgefordert wurde. Hierbei konnten 1,36 Promille festgestellt werden. Der Führerschein wurde dem Lenker daher abgenommen.

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