Steiermark. – Von 11. bis 17. September 2023 startet die Polizei in der Steiermark eine landesweite Verkehrsschwerpunktwoche, in der vor allem auf Rückhalteeinrichtungen („Gurt“) eingegangen wird.
Die Unfallstatistiken belegen eindeutig: Für Pkw-Insassen, welche nicht durch Rückhalteeinrichtungen gesichert sind, ist das Risiko, bei einem Verkehrsunfall tödlich verletzt zu werden, 10 – 15-mal höher als für Insassen, die Sicherheitsgurte verwenden.
Mit der 41. KFG-Novelle hat der Gesetzgeber den Organmandatsstrafbetrag für das Nichtverwenden des Sicherheitsgurtes auf Grund des erhöhten Gefahrenpotentiales einer schweren Verletzung oder sogar einer Todesfolge auf 50 Euro erhöht.
Es darf weiters darauf hingewiesen werden, dass Verwaltungsübertretungen im Zusammenhang mit Rückhalteeinrichtungen und Kindern als Vormerkdelikte gelten und somit mit Anzeigen an die Verwaltungsbehörden vorzugehen ist (keine Möglichkeit eines Organmandats).
Bildhaft kann man die Wucht eines Anpralls ohne Sicherheitsgurt sehr eindrücklich darstellen:
Niemand würde vom 10-Meter-Turm in ein Schwimmbecken ohne Wasser springen. Aber das entspricht laut Experten ziemlich genau der Anprallenergie bei einem Unfall ohne die Verwendung eines Sicherheitsgurtes.