Ein 53 Jahre alter Mann aus dem Bezirk Wolfsberg kaufte im Dezember 2012 einen Speicher für eine Photovoltaikanlage bei einem steirischen Unternehmer. Der Speicher wurde bar bezahlt und auch eine Rechnung ausgestellt. Für die Förderung des Speichers benötigte der Mann jedoch eine Überweisungsbestätigung, weshalb er neuerlich mit dem Verkäufer Kontakt aufnahm. Er vereinbarte eine Überweisung an den Verkäufer, der ihm das Geld dann rücküberweisen sollte, um eine Überweisungsbestätigung zu erhalten. Der Verkäufer ist jedoch seit der Überweisung nicht mehr erreichbar.
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