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Trickdiebstahl

Graz, Bezirk Geidorf. – Bislang unbekannte Täter gelangen durch Ablenkungen in die Wohnung einer 82-Jährigen und stahlen Goldschmuck. Der Schaden beträgt mehrere Tausend Euro.

Montagvormittag, 22. Mai 2023, trickste ein bislang unbekannter Täter eine 82-jährige Grazerin aus und gelang in ihre Wohnung. Er läutete an und gab sich mit ausländischem Akzent als Handwerker aus, der die Feuchtigkeit in der Wohnung messen müsse.

In der Wohnung verwickelte der unbekannte Täter die 82-Jährige in Gespräche, wodurch vermutlich ein Komplize des unbekannten Täters in die Wohnung gelang und Goldschmuck stahl. Erst am heutigen Tag bemerkte die Frau den Diebstahl und erstattete die Anzeige.

Die Ermittlungen laufen.

Empfehlungen der Kriminalprävention:

Trickdiebe kommen getarnt mit den verschiedensten Masken. Sie treten als Vertreter einer Behörde, als Mitarbeiter der Gas- oder Elektrizitätswerke, einer Bank oder als Vertreter einer anderen Institution auf. Sie sind sehr freundlich und hilfsbereit, wirken vertrauenserweckend und nützen ihre Opfer skrupellos aus.

  • Lassen Sie niemals fremde Personen in ihre Wohnung oder ihr Haus. Gas-, Strom, Heizungsableser werden rechtzeitig schriftlich angekündigt.
  • Legen Sie immer eine Sperrkette vor, wenn sie Fremden die Tür öffnen. Ein Glas Wasser oder einen Zettel kann man auch durch einen Türspalt reichen!
  • Lassen Sie sich einen Dienstausweis – auch von Beamtinnen und Beamten in Uniform – immer zeigen.
  • Blicken Sie zuerst durch den Türspion und entscheiden Sie erst dann, ob Sie die Tür öffnen.
  • Betätigen Sie nicht den Türöffner, ohne sich vorher zu überzeugen wer Einlass begehrt.
  • Nachbarschaftshilfe und das Wissen um das Recht der Selbsthilfe können Straftaten verhindern.
  • Ein entschiedenes Nein, ein energisches Wegweisen einer ungebetenen Besucherin oder Besuchers oder ein lauter Hilfeschrei können ebenfalls eine Straftat verhindern.
  • Falls Sie zu einer Unterschrift aufgefordert werden, lesen Sie alles in Ruhe durch.
  • Nehmen Sie nur Lieferungen an, von denen Sie wissen, dass sie von einem Familienmitglied bestellt worden sind oder zu deren Annahme Sie eventuell von einem Nachbarn ausdrücklich aufgefordert wurden.

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