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ÖFB Fußballspiel: Errichtung eines Sicherheitsbereiches

Graz, Steiermark.- Am Donnerstag, 6. April 2023 findet um 20.30 Uhr das Fußballspiel, SK Sturm Graz gegen LASK statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Die Verordnung tritt am 6. April 2023, um 16.30 Uhr in Kraft.

Ein Sicherheitsbereich ist eine Maßnahme zur Verhinderung von Gewalt bei Großveranstaltungen. Solch ein Sicherheitsbereich kann verordnet werden, wenn im Vorfeld aufgrund bestimmter Tatsachen davon auszugehen ist, dass es bei der Durchführung der Veranstaltung zu einer allgemeinen Gefahr für die Gesundheit mehrerer Menschen oder für Eigentum in großem Ausmaß kommen könnte. Dabei kann die Sicherheitsbehörde den Veranstaltungsort und einen Bereich im Umkreis von höchstens 500 Meter mittels Verordnung zum Sicherheitsbereich erklären.

Die Polizei kann innerhalb eines Sicherheitsbereiches Personen wegweisen, von denen angenommen werden kann, dass sie gefährliche Angriffe unter Anwendung von Gewalt begehen. Wer diese Wegweisung missachtet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 4.600 Euro) und im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen.

Ebenso kann bereits die bloße Teilnahme an einem Raufhandel (§91 StGB) in einem Sicherheitsbereich gerichtlich strafbar sein. Der verordnete Sicherheitsbereich ist im Anhang ersichtlich.

© basemap.at
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